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Strom-Mengen -  Veröffentlichung des Energielieferanten nach § 52 EEG

Die Elekrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 52 i. V. m. § 49 EEG dazu verpflichtet, den Letztverbraucherabsatz zu veröffentlichen. Für das Jahr 2009 betrug der Letztverbraucherabsatz der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft 1.231.381.685 kWh.

 

Strom-Mengen - Veröffentlichung Zahlen 2008