Strom-Mengen - Veröffentlichung des Energielieferanten nach § 52 EEG
Die Elekrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 52 i. V. m. § 49 EEG dazu verpflichtet, den Letztverbraucherabsatz zu veröffentlichen. Für das Jahr 2009 betrug der Letztverbraucherabsatz der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft 1.231.381.685 kWh.